Urheberrechtsgesetz und Hehlerei?
Zitat von P_Werner:Ich weiß nicht, ob zusätzlich zu der Strafbarkeit der Verletzung des Urheberrechts eine Verurteilung wegen Hehlerei möglich ist. Jedenfalls sind die Strafen im Urheberrechtsgesetz hart. Bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe für den verbotenen Upload oder Download urheberrechtlich geschützter Werke. Wenn es nicht gewerblich betrieben wurde gibt es meist "nur" Geldstrafen. Die WDR 6-Site ist eindeutig gewerblich. Die in Deutschland höchste verhängte Freiheitsstrafe für gewerbliche Raubkopien lag bei 3 Jahren. Dann kommt noch der Zivilprozess hinzu. Da geht es um riesige sechsstellige Summen, wenn nicht noch mehr. Für den Normalbürger bedeutet das den Ruin.
Der Verkauf und Einkauf von Raubkopien wird juristisch als Hehlerei bestraft!
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